UZ bei Austritt

Startseite Foren Sonderzahlung UZ bei Austritt

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #63771
    Waltraud1880
    Mitglied

    Hallo!

    Ich hoffe mir kann jemand helfen!
    Wir haben einen Dienstnehmer der mit 12.07.2008 Ausstritt und ich hab keine Ahnung was ich nun per 30.06.2008 alles Abrechnen soll/muss!

    Ich hätte per 30.06.2008 Abgerechnet:
    laufenden Bezug
    aliquote UZ bis 30.06.08

    und am 12.07.2008 Abgerechnet:
    laufender Bezug aliquot
    UZ aliquot von 01.07-12.07.08
    WR von 01.01-12.07.08

    Bitte kann mir jemand mitteilen ob diese Berechnung richtig ist!?

    Danke
    LG

    #69355
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Waltraud!

    Schau in den anzuwendenen Kollektivvertrag ob Du den UZ nachträglich kürzen darfst.
    Deshalb würde ich, da jetzt schon der Austritt feststeht, im Juni nur den aliquoten UZ bis zum Austritt auszahlen.

    Im Juli noch das restliche aliquote Weihnachtstgeld.

    #69364
    Waltraud1880
    Mitglied

    Hallo Martin!

    Vielen Dank für deine Antwort!
    Leider steht im anzuwendenden KV nichts bezüglich Kürzung/Rückverrechnung!
    Jedoch ist mir über Nacht noch etwas eingefallen, da der Dienstnehmer erst im Jänner eingetreten ist steht ihm doch eigentlich nur die aliquote Sonderzahlung zu oder? Glaube mal gehört zu haben, dass bis zum 6 Monat die SZ nur aliquot bezahlt werden muss!

    Vielleicht kannst du mir sagen ob das stimmt!

    Danke

    #69375
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Waltraud!

    Wenn nichts im KV steht, dann zahlst Du nur das aliquote UZ unnd WR aus.
    Und jetzt eben auch nur das aliquote UZ, damit Du nicht im nächsten Monat rückrechnen must.

    Das mit den 6 Monaten bezieht sich wahrscheinlich auf den Urlaubsanspruch. Ob Du den vollen Urlaub genehmigst, obwohl noch kein Anspruch vorhanden ist, ist Deine Entscheidung…

    Schönen Sonntag

    Martin

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.