Urlaubszuschuß im Dezember- im Eintrittsjahr

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  • #64616
    Jenny
    Teilnehmer

    Liebe KollegInnen!

    Laut KV muß der Urlaubszuschuß im Eintrittsjahr bis spätestens November bezahlt werden.
    Wenn jemand z.b. im September eintritt, würde die Auszahlung von UZ + WR im November eine Überschreitung des Jahresssechstels im November (UZ + WR) bedeuten.
    Lösung: Auszahlung des Urlaubszuschuß im Dezember.

    Habt ihr Bedenken wegen „mißbräuchliche Gestaltungsmöglichkeit“ o.ä.?
    Könnte es zu Problemen bei einer GPLA kommen? Von SV-Seite kaum, da ja alle SV-Beiträge bezahlt werden. (im Nov. oder Dez. ist nebensächlich)
    Aber die Verschiebung der Zahlung in den Dezember nur für die Ausnutzung des Jahressechstels und geringerer Lohnsteuer? (Zuflußprinzip!?)

    Danke
    Jenny

    #71228
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Jenny!

    Meines Erachtens kann diese Vorgangsweise keine Probleme verursachen, in der Lohnsteuer keinesfalls und in der SV wohl auch kaum wegen der Verschiebung um 1 Monat (und damit etwas zu spät entrichteten Beiträge).

    LG

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