Urlaubsvorgriff – Einvernehmliche Auflösung

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. Urlaubsvorgriff – Einvernehmliche Auflösung

Ansicht von 2 Beiträgen – 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #62822
    viktoria
    Mitglied

    Hallo!

    Ich habe folgenden Fall: DN beginnt mit 1.6.06 das 3.DJ. er hat ja ab Eintritt die vollen 5 Woche Urlaub. Im September will er die ganzen 5 Wochen auf einmal konsumieren. Mittlerweile wurde aber schon bekannt gegeben, dass das Dienstverhältnis einvernehmlich mit Oktober gelöst wurde. Wie sieht es jetzt mit dem aliquoten Urlaub aus? Darf ich zum DN sagen, er darf nur den aliquoten Anteil konsummieren? Wenn ja, wo kann kann man dies nachlesen?

    Danke für eure Antworten!

    lg viki

    #67307
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Viktoria!

    § 4 (1) Urlaubsgesetz:
    Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen dem Arbeitegeber und dem Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfodernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren.

    Also: Der Arbeitgeber „vereinbart“ nur das, was dem Arbeitnehmer bis DV-Ende aliquot zusteht.

Ansicht von 2 Beiträgen – 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.