Urlaubsvorgriff bei Selbstkündigung

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  • #65484
    lohn68
    Teilnehmer

    Hallo habe eine Frage

    Dienstnehmer kündigt am 30.6.2012 per 31.7.2012. Laut Auskunft des Dienstgebers waren bis 31.7. noch 6 Urlaubstage offen
    Der Dienstnehmer ging nun vom 16.7. zwei Wochen auf Urlaub – hatte also 4 Tage zuviel.
    Diese 4 Tagen wären ja ein Vorgriff – unbezahlter Urlaub.
    Jetzt kommt der Dienstnehmer und sagt, dass der Urlaub im Jänner bereits vereinbart war und der DG im diesen zu gewähren hat, obwohl so viele Tage nicht mehr offen sind.
    Gilt das auch bei Selbstkündigung?
    Bitte dringend um Hilfe
    Christine

    #73283
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo Christine!

    Ab dem 2. Arbeitsjahr entsteht der Urlaubsanspruch bereits zur Gänze. Der DN kann also gleich den ganzen Urlaub konsumieren. In Natura steht dem DN eigentlich sogar der gesamte Urlaub zu. Eine Umwandlung in einen unbezahlten Urlaub ist m. E. für den bereits vereinbarten Urlaub nicht möglich. Dies hätte u. U. vor Urlaubsantritt vereinbart werden müssen.

    LG Daniela

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