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  • #64433
    andreaspiel
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forumsmitglieder!
    Habe eine Frage zu den Urlaubstagen im KV Gastgewerbe!
    Wenn ein DN bei einer 6-Tage-Woche (30 UT/Jahr) 1 Woche Urlaub geht und in dieser Woche ist auch 1 Ruhetag (Mittwoch) includiert, rechne ich dann auch 6 UT ab? In diesem Punkt gibt’s immer Differenzen mit dem DN da dieser der Meinung ist, dass ihm nur 5 UT abgerechnet werden dürfen!
    Vielleich hat jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht! Danke im Voraus!

    #70821
    Martin
    Teilnehmer

    liebe andrea!

    eine woche ist eine woche. deshalb würde ich 6 ut annehmen. der ruhetag ersetzt den sonntag bei anderen dienstnehmern.
    nur sollte die urlaubswoche dann eben 6 andere werktage (inkl. sonntag) umfassen.

    sollte es weiters zu streit kommen, kannst du den urlaub nicht tageweise, sondern nur wochenweise vereinbaren.
    dieser umfasst dann 7 tage, und du buchst 6 tage vom urlaubskonto ab. (feiertage ausgenommen)

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