Hallo,
angenommen, es gilt, fehlende Zeiten in der Versicherung zu vermeiden. Das alte Dienstverhältnis endet am 31.01.07 und das neue DV soll am 05.02.2007 angetreten werden. Es wäre möglich, nicht den gesamten aliquoten Resturlaub zu konsumieren, sondern sich mit der Ersatzleistung bis zum Tag vor Antritt des neuen DV zu retten.
Jetzt stellt sich die Frage, wie die GKK das Wochenende betrachten, nämlich effektiv oder fiktiv:
Mi 31.01.07 (Austritt)
Do 01.02.07
Fr 02.02.07
Sa 03.02.07
So 04.02.07
Mo 05.02.07 (Eintritt)
Mit zwei nicht konsumierten Urlaubstagen wären Do + Fr abgedeckt, mit vier nicht konsumierten alle relevanten bis einschließlich Sonntag. So weit, so gut, bisher habe ich nie auf den Kalender und den tatsächlichen Fall des Wochenendes geschielt, sondern in Excel für jeden vollständigen 5er-Teiler 2 Tage addiert. Fertig.
Meine Kollegin, die Gute, hat mich dann doch verunsichert, was das Wochenende betrifft. Interessiert mich (besser: die GKK) bei der Regelung 5 + 2 (Berechnung nach Arbeitstagen) das tatsächliche Wochenende? Nicht, dass bei vier Tagen Do + Fr + Mo + Di herauskämen und eine doppelte Versicherung vorläge. Das war ihre Befürchtung und sie kann so furchtbar treuherzig dreinschauen – nicht nur bei GPLAs 😉
Ich wäre mit dieser Berechnung nicht einverstanden und ersuche um eine kurze Bestätigung meiner Auslegung. Danke!
Grüße
Orlando