Urlaubsersatzleistung

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  • #62920
    usha
    Mitglied

    Ein Dienstnehmer beendet das Dienstverhältnis zum 31. 10. 2006. Er hat noch einen vollen Urlaubsanspruch (hat heuer noch keinen einzigen Tag konsumiert). Er ist geringfügig beschäftigt, arbeitet einen Tag in der Woche (jeder Donnerstag – fest vereinbart). Vom Vorjahr steht ihm noch ein halber Arbeitstag zu.
    Wann ist das arbeitsrechtliche und das sozialversicherungsrechtliche Ende des Diensverhältnisses? (AR ist klar, der 31. 10. Doch wenn ich die 5,5 Tage einanander Reihe, ist er weit über der Geringfügigkeitsgrenze. Ich bin für ein SV-Ende zum 2. 12., unsere Juristen sind dagegen.) Ich bitte um eine Aufklärung.

    #67543
    mm
    Teilnehmer

    hallo alice!

    für die verlängerung der urlaubstage muss man bei deinem geschilderten fall pro urlaubstag fünf sv-verlängerstage hinzurechnen = 35 verlängerungstage (5 ut x 6 verlängerungstage + die 5 ut) (halbe urlaubstage zählen nicht, werden außer acht gelassen).

    das ergibt (berechnet ab 1.11.2006) eine verlängerung bis bzw. sv-rechtliches ende mit 5.12.2006.

    (zumindest ist mir dies (bei ähnlichem fall) von der gkk mal so erklärt/bestätigt worden).

    hoffe, ich konnte weiterhelfen.
    lg
    mm

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