Urlaubsanspruch bzw. -umrechnung Teilzeitbeschäftigte

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 17 Jahren von Roland aktualisiert.
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  • #63455
    Ulli
    Mitglied

    Hallo!

    Ich habe folgende Frage bzw. folgendes Problem:

    Betrifft Teilzeitkraft, KV Holzindustrie
    Teilzeitkraft war vom 01.01.2005 – 11.06.2006 beschäftigt mit 21,50 Stunden/Woche (5-Tage Woche);
    ab 12.06.2006 – 31.12.2006 erhöhte sich die wöchentliche Arbeitszeit auf 27,5 Stunden.
    Für das Jahr 2005 und 2006 hatte die Teilzeitkraft je 25 Tage Urlaubsanspruch.

    Ab 01.01.2007 änderte sich die Arbeitszeit auf 22,75 Stunden/Woche, und das bei einer 3-Tage-Woche.
    Für das Jahr 2007 hat die Teilzeitkraft 15 Tage Urlaubsanspruch.

    Zum 31.12.2006 waren noch 28 Tage Resturlaub offen…

    … müssen diese 28 Tage Resturlaub umgerechnet werden auf eine 3-Tage Woche bzw. wie muss dieser Urlaub übernommen werden? Wieviele Stunden werden für den alten Urlaub ausbezahlt?

    Ich weiss, mit dieser Frage bin ich etwas spät dran (da das Jahr 2007 ja schon fast wieder vorbei ist), trotzdem würde ich mich auf eine Antwort freuen!

    Schöne Grüsse, Ulli

    #68706
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ulli!

    Nach überwiegender Rechtsansicht ist auch der während der 5-Tage-Woche entstandene und und noch nicht verbrauchte „Alturlaub“ (lt. deinen Angaben 15 AT) „wertneutral“ wie folgt umzurechnen:
    28 AT : 5 AT pro Woche = 5,6 Wochen x 3 AT neu pro Woche = 16,8 AT.
    Würde dann auf 17 AT aufrunden.
    Im Jahr 2007 entstehen dann (wie du korrekt angeführt hast) 15 AT.

    Siehe zu diesem Thema „großer Ortner“ Stand 1.1.2007 Seite 588 (Bsp. 113).

    Die unterschiedliche Wochenarbeitszeit während der Phase zwischen 1.1.2005 und 31.12.2006 hat keinen Einfluss (da immer 5-Tage-Woche).

    LG

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