urlaubsanspruch bei unterbrechung handel

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  • #64118
    angie
    Teilnehmer

    hallo! ich habe eine frage zum handels-kv!
    wir haben einen mitarbeiter, der am 1.7.2008 eingetreten ist und vom 1.-31.1.2009 ausgetreten ist (da war auch das geschäft geschlossen) und mit 1.2.2009 wieder eingetreten ist.
    bleibt der urlaubsanspruch ab 1.7.2008 und rechne ich nur das eine monat ab oder gilt der wiedereintritt als neuer urlaubsbeginn?

    danke!

    #70139
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Angie!

    Der Urlaub ist zu berechnen ab Wiedereintritt.
    Dabei ist allerdings § 3 Abs. 1 UrlG zu beachten:

    § 3. (1) Für die Bemessung des Urlaubsausmaßes sind Dienstzeiten bei demselben Arbeitgeber, die keine längeren Unterbrechungen als jeweils drei Monate aufweisen, zusammenzurechnen. Diese Zusammenrechnung unterbleibt jedoch, wenn die Unterbrechung durch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitnehmers, durch einen vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund oder eine vom Arbeitnehmer verschuldete Entlassung eingetreten ist.

    Bemerkung: Im KV ist sogar eine 180-Tage Frist bei einer Kündigung durch den AG bezüglich der Zusammenrechnung geregelt.

    LG

    #70173
    angie
    Teilnehmer

    hallo roland!

    vielen dank!

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