Urlaubsanspruch bei Änderung von Teilzeit auf Vollzeit

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  • #64355
    Mimi
    Teilnehmer

    Hallo, wir haben einen Arbeiter der Teilzeit arbeitet, ev. tritt er aber im Herbst aus. Urlaubsanspruch wird in Stunden berechnet. Ab 1. Juli arbeitet er auf Vollzeit.
    Ich habe das Urlaubsgeld bis 30.6. auf Teilzeitbasis ausgerechnet mit dem Hinweis, bei Austritt endgültige Abrechnung , ab 1.7. dann voll?
    Wie berechne ich den Urlaubsanspruch: bis 30.6. Teilzeit entprechend, ab 1.7. voller Anspruch?
    Wie berechne ich dann das Weihnachtsgeld: bis 30.6. Teilzeit und ab 1.7. voll?
    Ist eine Durchschnittsberechnung korrekt?
    Danke für eure Hilfe
    Mimi

    #70689
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo Mimi,

    spät aber doch noch eine Antwort: den Resturlaub per 30.6. rechnest Du „wertneutral“ um. Angenommen, der DN hat vorher 20 Stunden pro Woche gearbeitet und Du hast ihm für das aktuelle Urlaubsjahr 100 Urlaubsstunden gutgeschrieben (5 Wochen a 20 Stunden) und er hat jetzt noch einen Rest von sagen wir 60 Urlaubsstunden (= 3 Wochen) am 30.6.09. Wenn er nun ab 1.7.09 Vollzeit 40 Stunden pro Woche arbeitet, mußt Du ihm den Resturlaub auf 60 x 40/20 = 120 Stunden aufstocken. Dies entspricht wieder 3 Urlaubswochen. Bei dieser wertneutralen Umrechnung geht es nur darum, sicherzustellen, daß der Diensnehmer bei einem Wechsel von Voll- auf Teilzeit oder umgekehrt in jedem Fall seine 5 Wochen Urlaub bekommt – nicht mehr und nicht weniger. Entsprechend würde man bei einem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit den Urlaubsanspruch reduzieren.

    Wegen der Sonderzahlungen mußt Du in den KV schauen. Wenn dort ausdrücklich auf den Lohn im Monat der Auszahlung der Sonderzahlung abgestellt wird (Stichtagsprinzip), nimmst Du einfach den aktuellen Lohn als Sonderzahlung. Ansonsten machst Du eine Mischberechnung.

    LG
    Mathias

    #70693
    Mimi
    Teilnehmer

    Danke für die Antwort!
    Liebe Grüße
    Mimi

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