Urlaubsanspruch bei Änderung von 4- auf 5-Tage Woche

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  • #63352
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum,

    ich habe wieder einmal eine fast banale Frage.

    Wenn ein DN von einer 4-Tage Woche auf eine 5-Tage Woche umsteigt, muss ich den Urlaub anteilsmäßig umrechnen. (bezogen auf da Urlaubsjahr). Bei dieser Berechnung komme ich auf unrunde Urlaubstage (Urlaubsjahr beginnt am 18.07., ab 01.09. 5-Tage Woche – gesamt 24,39 UT). Kann ich dieses Ergebins runden?

    Was passiert mit dem alten Urlaub, der noch nicht konsumiert wurde. Rechne ich den auch um, oder bleiben diese Tage so stehen?

    Ich freue mich auf Eure Antworten.

    LG Dani

    #68474
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Dani!

    Wenn die Urlaubstage mit „Komma“ gerechnet werden ist das in Ordnung.
    Der Urlaubsanspruch bleibt bei 5 Wochen. D.h. Du mußt umrechnen.
    Am besten vor Umstieg von Arbeits- auf Werktage umrechnen, und dann wieder auf die neuen Arbeitstage zurück rechnen.

    Achte auf eventuelle Sonderberechnungen bei UZ und WR in Deinem Kollektivvertrag.

    Die AK hat eine Broschüre zu Teilzeitarbeit aufgelegt, welche spätestens am 1.1.2008 (Mehrarbeitszuschlag) überholt ist.
    http://www.arbeiterkammer.com/pictures/d49/Teilzeitarbeit_Jaenner2007.pdf

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