Urlaubsanspruch – Altersteilzeit-Blockzeit

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  • #62952
    Andrea1965
    Teilnehmer

    Hallo liebe Leute!

    Folgendes kniffliges Problem:

    Ich hoffe ihr seid nicht alle am PV -Kongress!
    Bin eh ganz traurig, dass ich heuer nicht hingehen konnte 😥

    DN XY Altersteilzeit, Blockzeit, Arbeitsphase 1.12.2003 bis 15.10.05, Freistellungsphase 16.10.05 bis 31.8.07.
    Urlaubsanspruch 30AT / jahr.
    lt Vertrag. Resturlaub bis AJ 2003 ( 53 Tage) Verbrauch in der Freistellungsphase, ist klar.
    Neu entstehender Urlaub ab AJ 2003 bis 08.2007? In welchem Ausmaß entsteht der UA die vollen 30 AT oder nur 15( weil Az 50% reduziert).
    So das größte Problem ist, dass der DN 6 Monate vor Antritt der Freizeitphase schwer krank wurde( bis 11.11.2005), und daher den Urlaub nicht konsumieren konnte.
    Wieviele Tage muss ich dann per 31.8.2007 abrechnen, bzw. kann ich eventuell den verbleibenden Rest mit Ende Dez 2006 als Urlaubsablöse abrechnen?
    Mit der Bitte um Hilfe
    Danke im Voraus an alle
    Andrea

    #67632

    Liebe Andrea 1965!

    Da das übrige Arbeitsrecht leider angesichts einer – mittlerweile wieder rückläufigen Entwicklung – im Bereich der geblockten ATZ nicht „mitgewachsen“ ist, erleben wir das Problem, dass Fragen, wie die von Ihnen gestellte leider nicht mit absoluter Sicherheit gelöst werden können.

    Wir hoffen aus Arbeitgebersicht alle, dass das Modell mit dem „halben Urlaubsanspruch bei 50 %-Reduktion“ aufgeht und befürchten aber zugleich das Schlimmste, nämlich dass der Urlaub, während der Vollzeitphase ganz normal anwächst genauso wie er in der Freizeitphase ganz normal anwächst und nicht ein Urlaubskonsum in der Einarbeitungsphase den Urlaub der Freizeitphase mitkonsumieren lässt.

    Ich empfehle Ihnen daher mal ganz vorsichtig die für den Arbeitgeber positivere Variante zu wählen und auszuführen (also die Reduktion durchzuführen).

    Ein Urlaub, der krankheitsbedingt in der Einarbeitungsphase nicht konsumiert werden konnte, der bleibt „stehen“ und muss im Prinzip anlässlich des Austrittes (vermutlich der 31. 8. 2007) als Urlaubsersatzleistung ausbezahlt werden.

    Eine Urlaubsablöse würde ich Ihnen wegen einer sonst möglicherweise eintretenden Gefährdung der Förderung im Auszahlungsmonat nicht unbedingt empfehlen.

    Ich hoffe, dass diese Info (trotzdem) ein wenig hilfreich war.

    W. Kurzböck

    #67634
    Friedrich
    Teilnehmer

    4711

    #67638

    Lieber Friedrich!

    Danke für den interessanten Zusatzbeitrag!

    W. Kurzböck

    #67642
    Andrea1965
    Teilnehmer

    Lieber Wilhelm!

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Liebe Grüße
    Andrea

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