Liebes Forum,
ich bin heute früh mit folgendem Problem konfrontiert worden:
KV: Metallarbeiter
Laut Betriebsvereinbarung wird immer 1 Woche „kurz“ (=33,5 Std.) gearbeitet und eine Woche „lang“ (=43,50 Std.). Je nach Auftragslage können auch 2 Wochen „lang“ hintereinanader gearbeitet werden.
Der Urlaubsanspruch wird in Stunden gerechnet.
Wenn jetzt ein Arbeiters genau in diese 2 langen Wochen auf
Urlaub geht, so werden – meiner Meinung nach – 87 Std. Urlaubsverbrauch gebucht. Diese Meinung verursacht heftige Disskusionen. Wer, liebes Forum, kann mir dazu weiterhelfen.?
Ein anderes Problem stellt sich auch noch:
in dieser Firma gibt es einen Betriebsrat – und mit diesem Betriebsrat sind
einige MA nicht zufrieden und wollen deshalb keine Betriebsratsumlage mehr bezahlen. Ist dies möglich, wenn Sie dies schriftlich dem BR mitteilen? – Laut Betriebsvereinbarung zahlt jeder MA € 2,00 pro Monat.
Ich danke bereits im Voraus für die Bemühungen!