Urlaubsanspruch

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  • #62826
    dobibeda
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    ich bin heute früh mit folgendem Problem konfrontiert worden:

    KV: Metallarbeiter

    Laut Betriebsvereinbarung wird immer 1 Woche „kurz“ (=33,5 Std.) gearbeitet und eine Woche „lang“ (=43,50 Std.). Je nach Auftragslage können auch 2 Wochen „lang“ hintereinanader gearbeitet werden.
    Der Urlaubsanspruch wird in Stunden gerechnet.
    Wenn jetzt ein Arbeiters genau in diese 2 langen Wochen auf
    Urlaub geht, so werden – meiner Meinung nach – 87 Std. Urlaubsverbrauch gebucht. Diese Meinung verursacht heftige Disskusionen. Wer, liebes Forum, kann mir dazu weiterhelfen.?

    Ein anderes Problem stellt sich auch noch:
    in dieser Firma gibt es einen Betriebsrat – und mit diesem Betriebsrat sind
    einige MA nicht zufrieden und wollen deshalb keine Betriebsratsumlage mehr bezahlen. Ist dies möglich, wenn Sie dies schriftlich dem BR mitteilen? – Laut Betriebsvereinbarung zahlt jeder MA € 2,00 pro Monat.

    Ich danke bereits im Voraus für die Bemühungen!

    #67324
    Martin
    Teilnehmer

    Servus!

    Wenn der Urlaubsanspruch pro Jahr 38,5 Wochenstunden x 5 beträgt,
    würde ich bei die tatsächlichen 43,5 Stunden vom Urlaubsanspruch abziehen.
    Denn so stellst Du diesen Dienstnehmer nicht besser oder schlechter gegenüber den anderen DN, welche zu diesem Zeitpunkt arbeiten.

    Ein Problem hast Du mit dem Urlaubsgesetz, welches 5 Wochen Urlaub vorschreibt.
    Die Lösung wäre, dem DN einen Mix zu bewilligen, welcher in Summe 25 Arbeitstage pro Jahr ergibt.

    Grüsse
    Martin

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