Guten Morgen,
lt. Betriebsvereinbarung ist das Urlaubsjahr auf Kalenderjahr/Arbeitstage umgestellt.
Ist bei in der 2. Jahreshälfte neueintretenden Dienstnehmern der aliquotierte Urlaub
a) auf-
oder
b) kaufmännisch zu runden?
Beispiel: Eintritt 1.9.2006 – 25 UT / 365 KT * 122 = 8,36 UT
a) 9 UT
b) 8 UT
Die Frage stellt sich nur für den Verbrauch – Urlaubsersatzleistung wird ohnehin mit Nachkommastellen gerechnet.
Bei Präsenzdienern und Karenz-Unterbrechungen wird aufgerundet.
Gibt es Rechtsquellen, die die Vorgangsweise dezidiert ansprechen?
Danke im voraus für eure Antworten!