Urlaub während DG renoviert

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahren von Roland.
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    Hallo Leute,

    ich hab ne Firma, die hatte vor einigen Wochen einen Wasserrohrbruch.(sind unschuldig zum Handkuss gekommen) Es stehen nicht nur Trockengeräte in der Firma( die sehr laut sind), jetzt wird auch noch renoviert. D. h. ein neuer Boden und der Maler kommt auch. Müssen sich die DN in dieser Zeit Urlaub nehmen? Wir reden hier von ca. 1 WO, zahlt die Versicherung auch die Ausfall der Mitarbeiter auch? DN möchten ja arbeiten, können aber nicht. Kann der DG die DN zwingen, dasss dieser seinen Urlaub konsumiert? Kann der DN verweigern?

    LG

    #68124
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Susanne!

    Nachdem der Schaden eindeutig im Bereich des AG liegt (auch wenn er nichts dafür kann), hat der DN (Urlaub muss er ja nicht konsumieren, weil der eindeutig Vereinbarungssache ist – siehe § 4/(1) UrlG) einen Anspruch auf Entgeltzahlung gem. § 1155 ABGB, sofern er sich arbeitsbereit erklärt.

    Siehe dazu Rauch, Arbeitsrecht für Arbeitgeber (Stand 1.1.2006) Seite 310.

    Bezüglich Versicherung kann ich leider nichts sagen, würde aber „aus dem Bauch“ heraus meinen, dass die (s.o.) Kosten der Dienstfreistellung gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden sollten (ich würd’s auf jeden Fall probieren).

    Liebe Grüße

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