UEL – Ende Pflichtversicherung bei geringfügig Beschäftigten

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  • #65556
    pumababy
    Teilnehmer

    Hallo,
    vielleich kann uns hier jemand weiterhelfen, wir sind gerade sehr verunsichert.

    Wir haben in unserer Firma geringfügig Beschäftigte die immer nur Samstags arbeiten und sind uns bei der Angabe zum Ende der Pflichtversicherung gerade dank GKK und BMD unsicher…
    Bsp: Mitarbeiter arbeitet immer nur Samstags und bekommt 3 Urlaubstage als Urlaubsersatzleistung ausgezahlt. Abmeldung erfolgt mit 30.11.2012
    Lt. GKK sind die 3 Tage direkt anzuhängen und die UEL wäre vom 1-3.12.2012 weil man erst bei 5UT 2SVTage dranhängt.
    Lt. BMD ist nur der Samstag zu berücksichtigen und die UEL wäre vom 1-15.12.2012 weil man bei einem Mitarbeiter der nur 1 Tag pro Woche arbeitet 6 SVTage dranhängen muss weil 1 UT eine Urlaubswoche ist.

    Kann uns hier bitte jemand weiterhelfen???

    Vielen lieben Dank!
    Pumababy

    #73426
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo pumababy!

    Die BMD-Lösung ist schon mal fast richtig.

    So schaut’s in Wahrheit aus:
    3 AT : 1 AT pro Woche = 3 volle Wochen x 6 arbeitsfreie Tage pro Woche = 18 zusätzliche KT
    +18


    21 KT

    Daher endet die Pflichtversicherung durch Ende Entgelt erst am 21.12.2012.

    LG

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