Überstundenzuschläge

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  • #65264
    Jutta72
    Teilnehmer

    Liebes Forum!

    Ein Mitarbeiter hat im August lt. Stundenaufzeichnung nur 169 Stunden gearbeitet, obwohl die Arbeitszeit für diesen Monat 178 Stunden betragen hätte. An einigen Tagen hat er allerdings 50%ige bzw. 100%ige Überstunden gemacht.

    Muss ich die Überstunden + Zuschläge auszahlen, nur die Zuschläge, oder kann ich die Zuschläge in Zeit umrechnen und zur Abdeckung der Minusstunden verwenden?
    Minusstunden werden nicht ins nächste Monat übertragen.

    Wie sieht das aus, wenn der Mitarbeiter genau 178 Stunden gearbeitet hat und an einigen Tagen Überstunden gemacht hat? Kann ich da nur die Überstundenzuschläge ausbezahlen, oder muss ich auch den Grundlohn mitauszahlen?

    Es gibt keinen Betriebsrat und auch keine Gleitzeitvereinbarung.

    #72841
    JB1
    Teilnehmer

    Liebe Jutta,

    ich gehe aufgrund deiner Angaben bei der folgenden Anwort davon aus, dass ihr ein starres Zeitmodell habt (keine Durchrechnung, keine Gleitzeit, etc.). Zu allererst muss man sich hier die Frage stellen, warum der Mitarbeiter die Normalarbeitszeit nicht erreicht hat. War der Dienstnehmer arbeitsbereit und -willig und war nur die Auftragslage schlecht, kann ihm das wirtschaftliche Risiko des Unternehmers nicht „übertragen“ werden und er muss seinen Grundlohn erhalten. Lag es am Dienstnehmer könnte – falls das bei euch möglich ist – nachträglich (ev. stundenweiser) Urlaub vereinbart werden oder ihr zieht ihm die Minusstunden mit dem Normalstundensatz bei der Abrechnung ab – so könnte man sich „drüberretten“.

    Betreffend die Überstunden bleiben diese Überstunden und sind mit Grundlohn und entsprechendem Zuschlag abzugelten.

    Ich weiß, dass das zu einer unbefriedigenden Situation führt…

    LG Julia

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