Hallo!
Mein Gehalt besteht aus einem Grundgehalt und einer Überstundenpauschale.
Richtet sich die Höhe des 13. bzw. 14. Gehaltes nach dem Gesamtgehalt oder doch nach dem Grundgehalt?
Es gilt für mich der Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe in der Dienstleistung in Information und Consulting. In § 11 ist die Rede davon, dass das zur Auszahlung gebührende Monatsgehalt (Fixum) als Grundlage der Berechnung dient. Nachdem ich keine Provisionen oder Prämien bekomme, handelt es sich bei meinem Monatsgehalt (welches mir ja auch so ausbezahlt wird) um die Summe von Grundgehalt und Überstundenpauschale. Sprich: Mein Anspruch bezieht ist das tatsächlich überwiesene Monatsgehalt (Grundgehalt plus Überstundenpauschale). Oder???
Danke schon mal für eure fachkundige Hilfe!
lG