überstundenpauschale

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  • #65555
    Robin
    Teilnehmer

    Hallo zusammen

    In meinen alten Dienstvertrag habe ich eine Überstundenpauschale und bis dato hatte ich auch keinen Kollektivvertrag,
    ab 1.1 ist es so weit und wir bekommen einen Kollektivvertrag, da kam auch raus das ich eigentlich unterbezahlt bin ,
    und ich ab 1.1 knappe 80€ mehr im Monat bekomme damit ich auf das Kollektivvertragliche Mindestgehalt komme (juhu)
    so jetzt kommts ich habe aber noch eine Überstundenpauschale laut Dienstvertrag, ist diese nun hinfällig ab 1.1 oder muss die angehoben werden? Die pauschale war nie extra am Lohnzettel sie war im Gehalt „integriert“.Denn ich bekomme nur das Kollektive Gehalt das beinhaltet doch nichts oder täusch ich micht da?

    Danke

    Robin

    #73415
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Robin!

    Richtig, KV-Mindestbezug beinhält nichts Anderes.

    LG

    #73417
    Robin
    Teilnehmer

    hi,

    Danke für deine Antwort, jetzt muss ich das nur noch der oberen Etage beibringen,
    was passiert eigentlich mit mit meinen Dienstvertrag von anno 2004?Wo die Pauschale noch verankert ist?

    danke schon im voraus

    Robin

    #73427
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Robin!

    Man kann eine Überstundenpauschale nicht „so einfach verschwinden lassen“.
    Da bedarf es eines Widerrufsvorbehalts, damit das vom DG gemacht werden kann – sonst nur einvernehmlich möglich.
    Bei dir handelt es sich wohl um eine Mischung aus „All-In“ und ÜP (wobei All-In und unter KV eine tolle Konstellation ist).

    An deiner Stelle würde ich mal deine Interessensvertretungen bemühen…

    LG

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