Überstunden nach 68.2 zusätzlich zu 68.1 ESTG

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  • #62576
    floria96
    Teilnehmer

    Apothekenabrechnung
    Ich habe eine Apotheke abzurechnen in der ich die €43,-(§68,2) zusätzlich zu den € 360,-(§ 68.1)frei nehme. Bei der Gehaltskasse werden aber die € 43,- nicht Lst-frei berechnet! (Bei 2 Nachtdiensten + 10 Stunden Bereitschaftsdienst am Sonntag–> Nachtzuschläge € 296,60+ Zuschlag für 10 Stunden(50% von Grundstunde) am Sonntag € 109,35) Können die 360,00+ zusätzlich die 43,00 lst frei abgerechnet werden?

    #66652
    Elisabeth
    Teilnehmer

    Hallo!

    Es können neben den Zuschlägen nach §68/1 auch noch 5 ÜST-Zuschläge mit max. 50% aber höchstens EUR 43,– nach §68/2 steuerfrei berücksichtigt werden.

    LG von Elisabeth

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