Überstunden auszahlen

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  • #65878
    Birgit82
    Teilnehmer

    Hallo,

    irgendwie blicke ich bei der Auszahlung der Überstunden nicht ganz durch.
    In unserer Firma wurde ein jährlicher Durchrechenzeitraum vereinbart (März bis Februar des Folgejahres -> ist das überhaupt erlaubt, oder gilt bei einem jährlichen Durchrechenzeitraum nur das Kalenderjahr?). Wenn nun am Ende noch Überstunden am Zeitkonto stehen, MÜSSEN diese dann ausbezahlt werden oder wäre es auch richtig, diese mit dem Zuschlag „aufzuwerten“ und sie bleiben stehen?

    Und wenn kein Durchrechenzeitraum vereinbart wäre, MÜSSEN die ÜStd. dann monatlich ausbezahlt werden oder reicht hier auch wieder die Aufwertung mit dem Zuschlag?

    Danke für die Info!

    Birgit

    #74019
    personaler-berlin
    Teilnehmer

    Das ist variabel!
    Je nachdem, wie es bei geregelt ist.
    Bei uns gibt es zum Beispiel keine Überstunden … somit haben wir den Stress nicht 🙂

    #74024
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Birgit,

    Durchrechnung grundsätzlich nur über KV-Erlaubnis.

    Am Ende des Durchrechnungszeitraumes sind die Plusstunden (sind eigentlich vorerst keine Überstunden, sondern ein Guthaben an Normalarbeitszeit) aufzuwerten. Entweder Auszahlung als Überstunde oder ZA im Verhältnis 1 : 1,5.

    LG

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