Überstunden

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    Beiträge
  • #64157
    brigit90
    Teilnehmer

    Hallo!
    Ich habe Überstunden zum Abrechnen und zwar folgende:
    Montag 05:00 bis 7:00 —- 2 Üst
    Mittwoch 04:00 bis 7:00 —- 3 Üst
    Freitag 15:30 bis 20:30 —-5 Üst
    Normalarbeitszeit ist 40 Stunden.
    Kann mir jemand die genau Aufteilung in frei und pflichtig 50 % und 100 % und § 68/1 und 68/2 – aufgliedern.
    Danke für die Hilfe.
    brigit90

    #70227
    rolutz
    Teilnehmer

    Hallo Brigit90;

    wie ist die Normalarbeitszeit lt.KV – d.h. von wann bis wann wurde dann tatsächlich gearbeitet?
    dann werde ich dir schreiben können, wie du diese richtig abrechnest. gruß rolutz

    #70228
    brigit90
    Teilnehmer

    Hallo Rolutz!

    Die Arbeitszeiten sind Montag bis Freitag von:

    07:00 bis 12:00
    12:30 bis 15:30

    #70230
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo brigit90!

    Kannst du bitte den anzuwendenden KV nennen?
    Ohne den ist eine Antwort leider nicht möglich.

    LG

    #70240
    brigit90
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Der Kv ist

    Angestellte für Handwerk und Gewerbe in der Dienstleistung in Information und Consulting.

    Danke vorab!

    brigit90

    #70246
    Roland
    Teilnehmer

    Servus brigit90!

    KV besagt zwischen 20 und 6 Uhr 100% Zuschlag.

    Somit sind deine Tage wie folgt zu lösen:

    Montag 05:00 bis 7:00 —- 2 Üst –> 1 ÜSt zu 100% gem. § 68/2 und 1 ÜSt zu 50% gem. § 68/2
    Mittwoch 04:00 bis 7:00 —- 3 Üst –> 2 ÜSt zu 100% gem. § 68/1 und 1 ÜSt zu 50% gem. § 68/1 (da Blockzeit erfüllt ist!)
    Freitag 15:30 bis 20:30 —-5 Üst –> 4,5 ÜSt zu 50% gem. § 68/2 und 0,5 ÜSt zu 100% gem. § 68/2

    LG

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