Trinkgeldp. Gastgewerbe Wien – Fahrtkosten (Sbg) KV Handel

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  • #62507
    Heidi
    Teilnehmer

    Muss eine Trinkgeldpausche bei DN, welche im Catering tätig sind angesetzt werden? Die Zahlungen der Kunden erfolgt großteils über die Bank, wo ersichtlich ist das kein Trinkgeld überwiesen wird? Falls Zahlungen bar geleistet werden, werden diese nur vom DG selbst in Empfang genommen.

    Eine DN leistet Botengänge (Einkäufe), Bürotätigkeiten ist hier eine TP anzusetzen?



    DN müssen um zu Ihrer tgl. Arbeitsstätte zu gelangen täglich mit der Bahn auf einen Berg fahren. Der DG bezahlt nur die Fahrt mit der Bergbahn. Ist hier ein Fahrtkostenersatz anzusetzen?

    Danke, für euere Meinungen

    #66514
    ulrike
    Mitglied

    Hallo Heide!

    Ich würde in diesem Fall sowieso einmal Kontakt mit der Wiener GKK aufnehmen.

    Das TP ist für jede Landesstelle geregelt, also für Servicepersonal mit und ohne Inkasso etc. sind Pauschalsätze festgelegt.
    Meiner Meinung nach würde ich in diesem Fall kein TG ansetzten, ist ja auch belegbar falls ein Prüfer anderer Meinung wäre.

    L.G.

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