Tod eines Dienstnehmers

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  • #62554
    Krivka
    Teilnehmer

    Ich habe einen Dienstnehmer abzurechnen der am 13.01.2006 verstorben ist. Laut Kollektivvertrag ist das laufende Monat sowie ein zusätzliches Gehalt (also bis 28.02.2006) an die Angehörigen zu zahlen. Die Krankenkasse hat mir mitgeteilt, daß ab dem Sterbetag keine Beiträge mehr zu entrichten sind.
    Wie wird das abgerechnet ? Keine Abzüge ? Sonderzahlungen ? DB DZ und
    Kommunalsteuer ?

    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.
    lg
    M. Krivka

    #66604
    pvred
    Teilnehmer

    Sehr geehrte Frau Krivka,

    bei Ihrer Endabrechnung des Verstorbenen fallen ab 14.1.2006 keine SV-Beiträge an (Begründung: der Verstorbene ist kein Pflichtversicherter).

    Die lfd.Bezüge und die Sonderzahlungen sind so zu versteuern, als stünde der AN noch bis 28.2. in einem aufrechten Dienstverhältnis. Die Besteuerung erfolgt demnach beim verstorbenen AN nach dessen Besteuerungsmerkmalen. Dies allerdings nur, sofern an dessen Rechtsnachfolger kein lfd. Arbeitslohn (z.B. Firmenpension) bezahlt wird.
    Siehe dazu auch im Buch PV-Praxis 2005, Seite 892.

    Da die Bezüge für die Zeit nach dem Tod des AN nicht unter den DB, DZ und kommst-befreiten Bezügen aufgezählt sind, sind diese pflichtig zu behandeln.

    Liebe Grüße
    PVRed

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