Teilzeitkraft mit 20 h: 1. Woche 40 h, 2. Woche frei, usw.

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  • #62844
    Reini024
    Teilnehmer

    In unserer Firma will man, um flexibler und produktiver zu sein, Teilzeitkräfte aufnehmen, die in einem Turnusdienst arbeiten:
    In der ersten Woche beträgt die Arbeitsleistung 40 Wochenstunden und in der zweiten Woche haben die Bediensteten frei usw.
    Zwei Bedienstete arbeiten also wöchentlich abwechselnd auf demselben Platz. Im Dienstvertrag soll eine Wochendienstleistung von 20 Stunden stehen.

    Ist dies arbeitsrechtlich unbedenklich? Kann es hier Probleme im Bezug auf Urlaubsabtragung, Krankenstände, usw. geben?

    Ich habe damit leider noch keine Erfahrung. 😕

    #67363
    mm
    Teilnehmer

    hi!

    ich würde empfehlen, den urlaub in stunden (ist zwar gestzlich verboten, aber in der praxis ein gangbarer weg) umzurechnen (=bei 5 Tage-Woche, bei bis zu 25 Jahren Dienstzeit, 100 Urlaubsstunden), um so den genauen urlaubsverbrauch berechnen zu können. (sonst könnte es bei tageweiser konsumation zu eventuellen problemen kommen). beim krankenstand würde ich natürlich darauf achten, dass der dienstnehmer auch während den wochen in denen er nicht seinen dienst antritt (sich aber im krankenstand befindet) sein krankenentgelt fortgezahlt bekommt bzw. auch in den freien wochen auf den krankenstand achten wg. berechnung des halben entgelts usw….

    ist nur ein vorschlag, aber was besseres fällt mir nicht ein… 😥
    lg
    mm

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