Teilzeit: 25% Zuschlag

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  • #63577
    cyrus
    Teilnehmer

    Hallo,

    Folgender Fall: 20 Stunden Teilzeitangestellter macht jeden Monat ungefähr 15 bis 20 Mehrstunden. (eine Woche mehrere Minusstunden, die nächste Woche Plusstunden – alles in allem monatlich aber mindestens 15 Mehrstunden). Es exisitiert keine Durchrechnungsvereinbarung.

    Vorgehensweise: in den Wochen mit Mehrstunden werden die ersten 1,5 Mehrstunden zuschlagsfrei ausbezahlt. Die restlichen Mehrstunden des Monats werden mit den Minusstunden ausgeglichen und der Rest wird mit 25 % Zuschlag ausbezahlt.

    Wird das so gehandhabt ❓ Wenn nein, bitte um Richtigstellung!

    Vielen Dank!

    #68969
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo cyrus!

    Das kann man durchaus so handhaben.
    Die 1,5 Stunden zuschlagsfrei gelten aber nur, wenn die kollektivvertragliche Mehrarbeit (z.B. 38,5 – 40 Stunden) zuschlagsfrei ist.

    Es wäre aber möglich, den 3monatigen Zeitraum für den „Nachfrist-Zeitausgleich“ auszunützen. Da könnte sich ev. ein „günstigeres“ Ergebnis für den DG ergeben.

    Weiters rege ich auch an, dass die vertragliche Normalarbeitszeit für diesen MA angehoben wird, wenn er/sie immer mindestens 15 Mehrstunden leistet.
    Das kommt im Laufe der Zeit doch erheblich billiger!

    LG

    #68970
    cyrus
    Teilnehmer

    Vielen Dank ❗

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