SZ zwei Arten der Berechnung

Startseite Foren Sonderzahlung SZ zwei Arten der Berechnung

Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
    Beiträge
  • #64880
    Gaby
    Teilnehmer

    Bei uns im Betrieb – kein KV – wurde bisher bei den SZ während eines bestehenden Dienstverhältnisses, die SZ aus dem Schnitt des Bruttogehaltes der letzten Monate bis SZ-Anfall gerechnet (bei den DN wo es Gehaltsschwankungen auf Grund von Gehaltserhöhung oder Änderung der AZ gab).
    Bei Abrechnung eines ausgeschiedenen Mitarbeiters wurde allerdings das letzte Bruttogehalt : 365 x die bis zum Austritt verstrichenen Tage x 2 berechnet.
    Müsste man nicht beides auf die gleiche Art rechnen?
    Also entweder zwei mal den Durchschnitt des Bruttolohnes oder zwei mal den letzten Gehalt?

    Im DV steht nur SZ in der Höhe eines Bruttomonatsgehaltes.

    Danke euch!

    #71855
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Gaby!

    Bei dir geht’s ja momentan ganz schön zu!

    Da steht man tatsächlich vor einem Problem:
    Im Dienstvertrag ist vom „Bruttomonatsgehalt“ die Rede: Also stellt sich da schon mal die Frage, ob z.B. auch Überstunden, Zulagen etc. miteinzuberechnen sind oder nicht, auf Grund der Wortwahl ist es auf alle Fälle einmal nicht auszuschließen!
    So weit noch (halbwegs) so gut, denn dann hätte man halt auf alle Fälle immer diesen aktuellen Bruttomonatsgehalt für die SZ herangezogen.
    Jetzt ist aber immer ein Durchschnitt gewählt worden – somit ist eine „Betriebsübung“ entstanden, die allerdings (wahrscheinlich in den meisten Fällen) schlechter ist als die dienstvertragliche Regelung.
    Du müsstest jetzt eigentlich immer beide Varianten durchrechnen und die günstigere für den AN berechnen (wird meistens dann der Stichtag sein, weil ja in den seltensten Fällen ein Gehalt reduziert wird).

    LG

    #71858
    Gaby
    Teilnehmer

    Na fein – das ist aber eine Menge Zusatzarbeit.
    wenn ich aber von SZ zu SZ neu berechnen muss, welche Variante nehme ich dann für eine Abrechnung bei Austritt`?
    Das letzte Bruttogehalt oder den Durchschnitt?
    glg

    #71860
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe Gaby!

    Standardantwort: Das, was für den AN günstiger ist (idR also aktueller Gehalt).

    LG

    #71866
    Gaby
    Teilnehmer

    Ja, das gefällt mir – mit der Antwort kann ich was anfangen.
    Dann mach ich das doch bei den SZ beim laufenden Bezug genauso!
    Ist ja günstiger für den DN – wer soll sich da aufregen! und im DV steht nichts was dagegen spricht.

    DANKE!

    #71868
    Roland
    Teilnehmer

    Genau Gaby!

    LG

Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.