SZ bei unterjährigem Eintritt

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    Beiträge
  • #64951
    Gaby
    Teilnehmer

    Ich bin sicher, die Frage ist saublöd – aber ich stell sie trotzdem 🙂

    Wenn ich jetzt im November den SZ-Lauf mache und ein MA ist im Oktober z.b. eingetreten. Steht ihm aliquot bis Jahresende Urlaubs- und WZ zu`? Oder nur WR weil er erst in der zweiten Jahreshälfte eingetreten ist`?
    DANKE!

    #72092
    Willi
    Mitglied

    Beide.

    Ausnahmen könnte es nur geben, wenn der KV andere Anspruchszeiträume festlegt (zB Güterbeförderung, wo der UZ-Anspruchszeitraum von Juli bis Juli läuft) oder wenn eine Wartezeit vorgesehen ist, die heuer noch nicht erfüllt ist (zB Bewachungsgewerbe – 3 Monate – hier würden die aliquoten SZ aus 2010 erst 2011 abgerechnet werden, falls bzw sobald die 3 Monate erreicht sind; dann freilich rückwirkend ab Beginn DV)

    #72093
    Willi
    Mitglied

    Beide.

    Ausnahmen könnte es nur geben, wenn der KV oder die sonstige lohngestaltende Vorschrift andere Anspruchszeiträume festlegt (zB Güterbeförderung, wo der UZ-Anspruchszeitraum von Juli bis Juli läuft) oder wenn eine Wartezeit vorgesehen ist, die heuer noch nicht erfüllt ist (zB Bewachungsgewerbe – 3 Monate – hier würden die aliquoten SZ aus 2010 erst 2011 abgerechnet werden, falls bzw sobald die 3 Monate erreicht sind; dann freilich rückwirkend ab Beginn DV)

    #72114
    Bina
    Teilnehmer

    ja klar, beide! 🙂

    #72115
    Gaby
    Teilnehmer

    🙂 – ja klar. aber wenn man neuling ist, beginnt man ALLES zu hinterfragen.
    vielen lieben dank

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