SV/Jahressechstelüberhang

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  • #62450
    Anonymous
    Teilnehmer

    Habe eine Frage zur Jahressechstelberechnung. Wenn ich einen Jahressechstelüberhang habe, muss der Überhang der mit der Lohnsteuer nach Tarif versteuert wird, um die SV vermindert werden? Oder wird der SV-Beitrag der SZ immer bei der Sonderzahlungsbemessungsgrundlage abgezogen?

    #66407
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Jenny!

    Der SV-Beitrag der SZ muss ‚aufgeteilt‘ werden, wobei die Verwendung der DN-Anteile als Werbungskosten primär beim Sonstigen Bezug berücksichtigt wird und der ‚Rest‘ dann beim laufenden Bezug.

    Am besten gebe ich dir aber ein Beispiel:
    Ang., Abr. Nov. 2005, Gehalt € 2.000,– seit 1.1., WR € 2.000,–, bereits erhaltene SZ: UB 2.000,– und Bilanzgeld 1.500,–

    Lösung:
    WR 2.000,00 J/6 = 2000*2= € 4.000,–
    – SV 340,00 (D1/17%) – ber. erh. SZ 3.500,–
    – LSt 24,90 Beg. zu verst. 500,–
    Netto 1.635,10 – anteilige SV 85,–
    = BMGL Sonst. B. 415,–
    zu versteuern mit 6%

    Daher J/6-Überschreitung = € 1.500,– als Plusposten beim lfd. Bezug!
    Daher SV-Rest: 340,– DNA abzüglich 85,– bereits beim Sonst. Bezug verwendet = 255,– als Abzugsposten beim lfd. Bezug!

    Somit alles klar?

    LG Roland

    #66408
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Jenny!

    Jetzt hätte ich so eine schöne Tabelle gemacht, aber leider schiebt sich da alles zusammen.

    Jetzt schreibe ich es untereinander, dann passiert das hoffentlich nicht noch einmal.

    WR 2.000,00
    – SV 340,00
    – LSt 24,90
    Netto 1.635,10

    Jahressechstel = 2.000 * 2 = 4.000,–
    – bereits erhaltene SZ – 3.500,–
    Begünstigt zu versteuern 500,–
    – anteilige SV 85,–
    = BMGL für den Sonst. Bezug 415,– zu versteuern mit 6%

    Schönen Abend noch!

    Roland

    #66409
    Anonymous
    Teilnehmer

    vielen dank für die schnelle antwort!

    #66410
    Anonymous
    Teilnehmer

    wir haben in unserem Kurs ein Beispiel gerechnet, da wurde die Sv vom Jahressechstelüberhang nicht abgezogen. bin jetzt leicht verwirrt.

    Sonderzahlung 5.000,–, j/6 Überhang 500,–

    bei der Lst §67 (1,2) haben wir die komplette SV abgezogen und diesen Betrag mit 6% gerechnet.

    LST BM lfd. haben wir die kompletten 500,– hinzugerechnet. (wir haben die SV für diesen Betrag nicht abgezogen!) Ist diese Variante jetzt richtig oder nicht?

    Hat das etwas mit der Höchstbeitragsgrundlage zu tun? Es waren nur mehr für die SV SZ 2.760,– offen. Das ist das einzige was ich mir vorstellen kann.

    #66411
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Jenny!

    Es hat sicher mit der Höchstbeitragsgrundlage zu tun.

    Ich habe erst jetzt wieder einen Jahressechstelüberhang am Lohnkonto nachvollzogen – der Mitarbeiter hatte im März ein Jubiläumsgeld – es wurde dem Jahressechstelüberhang eindeutig die anteilige SV-SZ zugeordnet.

    Bei mir steht zwar am Lohnkonto „über dem Jahres1/6“ (EDV-Programm), der Bruttobetrag des Jahressechstelüberhanges, wenn ich jedoch die Lohnsteuerbemessungsgrundlage nachvollziehe, wird – neben der SV lfd. Bezug auch die SV vom Jahressechstelüberhang abgezogen.
    Ich möchte hinzufügen, dass dieses Programm sehr zuverlässig ist.

    Alles klar?

    LG Elisabeth

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