SV-pflichtiges Enddatum

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    MaHa
    Teilnehmer

    Liebe PV-Kolleginnen und Kollegen!

    Meine Bürokollegin und ich sind am Diskutieren. Sie hat gerade eben erst ihren Personalverrechnerkurs abgeschlossen, ich meinen schon Ende 2010.
    Jetzt haben wir „Unstimmigkeiten“ was das SV-pflichtige Enddatum mit UEL betrifft.

    Ich kenne es, dass für jeweils 5 UT 2 Fülltage hinzugerechnet werden müssen und diese rechne ich zum arbeitsrechtlichen Ende hinzu. 31 Tagemonate haben 31 Tage für die Verlängerungstage, für die SV-Berechnung natürlich wie gewohnt 30 Tage.

    Meine Kollegin hat es so gelernt dass sie die offenen UT durch 5 dividiert und dann mit 7 multipliziert, das Ergebnis auf ganze Tage abrundet und zum arbeitsrechtlichen Ende hinzufügt, der 31. eines Monats aber nicht berücksichtigt wird, also auch für die Verlängerungstage werden nur 30 Tage berücksichtigt.

    Folgendes Beispiel:
    DV-Ende: 18.05.2016
    UT für UEL: 19,30

    Ich komme auf Ende SV:12.06.2016
    Meine Kollegin auf Ende SV: 14.06.2016

    Was ist das korrekte SV-pflichtige Enddatum?
    Lt. „Personalverrechnung in der Praxis 2016“ von Ortner wäre meine Berechnung korrekt. Aber vielleicht hat sich doch seit Anfang des Jahres etwas geändert und ich habe es nicht mitbekommen/verstanden?

    Würde mich über Rückmeldungen freuen.
    Vielen Dank vorab!

    lg
    MaHa

    #74255
    MaHa
    Teilnehmer

    Es handelt sich beim Dienstverhältnis um ein DV mit 5 Arbeitstagen.

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