Stundenzuschläge

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  • #64565
    grasy
    Teilnehmer

    Liebes Forum!

    Der neue KV für Tankstellen sieht für Vollzeitkräfte vor, dass nach der 10. Stunde 50%ige Zuschläge bezahlt werden müssen. Bei meinem Klienten wird im 11-Stunden-Rad gearbeitet. Sind die Zuschläge innerhalb der Normalarbeitszeit (pro Monat werden max. 173 Std. geleistet) im Rahmen des §68/2 steuerfrei, obwohl es sich eigentlich nicht um „Überstundenzuschläge“ sondern um „Arbeitszeitzuschläge“ handelt?

    lg Sylvia

    #71105
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sylvia!

    Sollte es sich dabei um keine Zuschläge handeln, die als „Block“ in die steuerliche Nacht fallen (also mind. 3 Stunden von 19 -7 Uhr, diesfalls wäre mE der Zuschlag steuerfrei gem. § 68/1) sehe ich leider keine Möglichkeit, die Steuerfreiheit gem. § 68 Abs. 2 anzuwenden.

    LG

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