Stundenlöhner vs. Monatslöhner

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahren von Roland.
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  • #64206
    personalverrechner
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    ich bräuchte wieder einmal eure Hilfe…

    Ich habe geringfügige DN mit denen im Dienstvertrag ein Stundenlohn vereinbart wurde. Für diese DN wird immer ein Monat im Voraus der Dienstplan erstellt. Mir ist klar, dass hier das Entgeltfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall zu beachten ist, wie schaut es aber mit dem Feiertagsentgelt aus? Hat der DN auch auf dieses Anspruch, obwohl an einem Feiertag keine Dienste geplant werden und er Stundenlöhner ist?

    Vielen Dank für eure Hilfe,
    lg Birgit

    #70434
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    Das Lohnausfallsprinzip lässt sich nicht dadurch umgehen, dass der Feiertag nicht geplant wird.
    Somit ist auch das Feiertagsentgelt zu bezahlen.

    LG

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