Sozialplan

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  • #64297
    neptun40
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen/Innen würde Eure Unterstützung brauchen:
    folgende Frage zum Sozialplan.

    Wie ist ein DN (Abfertigung alt) mit einer Sozialplanzahlung von 9000 € Lohnsteuerrechtlich zu behandeln?

    Anspruch beim Austritt:
    Gesetzliche Abfertigung : 30000 €
    Sozialplan: 9000 €

    J/4: 9500 €

    Frage : Muss beim Sozialplan das J/4 verwendet werden, wenn es noch nicht verwendet wurde?
    – Bei Verwendung des J/4 fällt eine Steuer von 540 € an.
    – Wenn nur der halbe Steuersatz lt. Sozialplan verwendet wird, fällt keine Steuer an!

    Danke im Voraus für Eure Hilfe
    L.G.
    Sissi

    Lt. Buch „der Steuerzahler“ (Nolz,Marek)kann das J/4 verwendet werden.

    Lt. Buch „Personalverrechnung in der Praxis“(Ortner) wird das J/4 vorher verwendet.

    #70524
    Roland
    Teilnehmer

    Servus neptun!

    Manchmal schaut’s wirklich so aus, dass es manchen DN zum Nachteil gereicht, wenn die meisten von einer Bestimmung profitieren.

    Laut der RZ 1114a der LSt-RL sieht es nämlich so aus, dass zuerst das Jahresviertel zu nehmen ist.

    Hier eine Kopie der RZ:
    1114a
    Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Rahmen von Sozialplänen
    als Folge von Betriebsänderungen im Sinne des § 109 Abs. 1 Z 1 bis 6 des
    Arbeitsverfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1974 idgF, oder vergleichbarer gesetzlicher
    Bestimmungen anfallen, sind wie folgt zu versteuern:
    – Die Begünstigung des § 67 Abs. 6 EStG 1988 kommt zum Tragen, soweit sie nicht bereits
    durch andere beendigungskausale Bezüge ausgeschöpft ist.
    – Der übersteigende Betrag ist gemäß § 67 Abs. 8 lit. f EStG 1988 bis zu 22.000 Euro mit
    dem halben Steuersatz zu versteuern.

    Eine Möglichkeit gibt’s aber noch: Schriftliche Anfrage an die Finanz gem. § 90 EStG (mit den nötigen Argumenten!).

    LG

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