Sonderzulage in der Karenz

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  • #65689
    Konram
    Teilnehmer

    Hallo Ihr Lieben,
    wenn ein DN in Karenz ist, also bis 21.2.2014 und
    im November eine Heiratsurkunde schickt, ist diese Sonderzulage (zb.Heirat) im Nov. zu verr. und ist dann eine Anmeldung u.Abmeldung zu machen? im KV steht nichts.
    Diese Sonderzulage ist glaub ich SV-frei. Welches Datum gebe ich ein 4.11.2013 bis 4.11.2013 SV-Tg.0 / Lst-Tg.30 ?
    oder wäre es besser erst nach der Karenz? Dann wäre event.ein anderer Betrag.
    LG Konram

    #73708
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Konram,

    schwer zu sagen aus der Ferne.
    Gibt’s da eine Betriebsvereinbarung oder Ähnliches, wo ein ev. Anspruch definiert ist?

    Und richtig: Der Heiratszuschuss ist sv-frei als soziale Zuwendung an individuell bezeichnete Dienstnehmer.

    LG

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