Sonderzahlung und unbezahlter Urlaub

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  • #62715
    verenaM
    Mitglied

    Hallo!

    Ich bitte um Unterstützung in folgender Angelegenheit:

    Ich möchte den Urlaubszuschuß korrekt berechnen, habe dabei einen unbezahlten Urlaub zu berücksichtigen. Der Handelskollektivvertrag für Angestellte ist anzuwenden, diesem geht aber für mich nicht eindeutig hervor, ob ich die Sonderzahlung für Zeiten eines unbezahlten Urlaubes kürzen darf oder nicht? … und wenn ja – wird die Gebietskrankenkasse eine Kürzung akzeptieren?

    Ganz herzlichen Dank für jede Rückmeldung,
    liebe Grüße
    Verena

    #67020
    Lisa
    Teilnehmer

    Hallo Verena,

    es stimmt, der KV-Handelsangestellte sagt zur Frage der Sonderzahlungen bei unbezahltem Urlaub nichts.
    Nach der Rechtsprechung des OGH (z.B. zu den entgeltfreien Krankenstandszeiten) ist davon auszugehen, dass mangels Sonderregelung kein Anspruch auf Sonderzahlungen für entgeltfreie Zeiten besteht, und damit auch für unbezahlten Urlaub nicht.
    Somit kann man arbeitsrechtlich kürzen, der Arbeitnehmer hätte im Falle eines Einwandes wohl kaum Chancen auf Durchsetzung ungekürzter Sonderzahlungen vor dem Arbeitsgericht.

    Ob die Sonderzahlungen auch seitens der GKK akzeptiert wird, ist aber fraglich. Denn die Gebietskrankenkassen hängen sich an die Rechtsprechung des VwGH, der die Sonderzahlungskürzung (anders als der OGH) eher als Ausnahmefall ansieht. Es ist daher zu befürchten, dass die GKK Beiträge nachfordern könnte, besonders dann, wenn man keine ausdrückliche Regelung über die Sonderzahlungskürzung in der Vereinbarung des unbezahlten Urlaubs getroffen hat.

    Liebe Grüße,
    Lisa

    #67021
    verenaM
    Mitglied

    Danke für die rasche Antwort!

    Ich hab in der Zwischenzeit mit einem AR-Experten der WK-Wien telefoniert, der ist der Ansicht, dass die GKK kollektivvertragskonforme Sonderzahlungskürzungen mittlerweile akzeptiert.

    Liebe Grüße,
    Verena

    #67022
    Lisa
    Teilnehmer

    Hallo Verena,

    schön wäre es natürlich, wenn die GKKs (und zwar möglichst bundeseinheitlich!!!) dies endlich akzeptieren. Meiner Meinung nach ist die bisherige (hoffentlich bald der Vergangenheit angehörende) Sicht, die arbeitsrechtliche Kürzung der Sonderzahlungen für den SV-Bereich nicht zu akzeptieren, ziemlich kurios.

    Schöne Grüße,
    Lisa

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