Sonderurlaub

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahren von Roland.
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  • #63182
    annag55
    Teilnehmer

    Hallo,

    Ein Mitarbeiter möchte von 01.2008 bis 03.2008 eine „Auszeit“ nehmen.
    Er hat noch ca. 1 Monat noch nicht konsumierte V-Karenz, dann wieder ca. 1 Monat Urlaub. Er will aber keinen Unbezahlten Urlaub nehmen, möchte lieber den Monat „vorher abarbeiten“. Er will Folgendes: von 04/2007 bis 12/2007 arbeitet er für um 10% weniger Gehalt, und dafür kann er im Jänner 2008 seine „Auszeit“ (ohne Abmeldung und mit Gehaltsanspruch) konsumieren. Er behauptet sogar, von mehreren Seiten ist es bestätigt, dass sowas überhaupt gibt und arbeitsrechtlich ganz in Ordnung ist. Ich habe von sowas noch nie gehört, aber falls es wirklich gibt – was ich eher nicht glaube – möchte wissen, wo und wie es dann reguliert ist.

    Danke und LG
    Anna

    #68084
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Anna!

    Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das möglich ist – wenn er sich aber so sicher ist, soll er doch bitte seine Quellen nennen.

    Einzige Variante wäre wohl, in diesem Zeitraum möglichst viele Überstunden zu machen, die dann im nächsten Jahr als ZA konsumiert werden.

    Schöne Grüße

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