Hallo,
Ein Mitarbeiter möchte von 01.2008 bis 03.2008 eine „Auszeit“ nehmen.
Er hat noch ca. 1 Monat noch nicht konsumierte V-Karenz, dann wieder ca. 1 Monat Urlaub. Er will aber keinen Unbezahlten Urlaub nehmen, möchte lieber den Monat „vorher abarbeiten“. Er will Folgendes: von 04/2007 bis 12/2007 arbeitet er für um 10% weniger Gehalt, und dafür kann er im Jänner 2008 seine „Auszeit“ (ohne Abmeldung und mit Gehaltsanspruch) konsumieren. Er behauptet sogar, von mehreren Seiten ist es bestätigt, dass sowas überhaupt gibt und arbeitsrechtlich ganz in Ordnung ist. Ich habe von sowas noch nie gehört, aber falls es wirklich gibt – was ich eher nicht glaube – möchte wissen, wo und wie es dann reguliert ist.
Danke und LG
Anna