Schutzfrist an Dienstzeit anzurechnen?

Start › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Schutzfrist an Dienstzeit anzurechnen?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor 16 Jahren von Roland aktualisiert.
Ansicht von 2 Beiträgen – 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #64906
    werner
    Mitglied

    Vollgender Sachverhalt:

    DN vorzeitige Schutzfrist von 14.09.08 – 26.06.09
    (Geburtstermin daher der 01.05.09)

    Da möchte ich Bitte wissen ob die Zeit der Schutzfrist die ja hier über 1 Jahr dauert, ob die Zeit zur Dienszeit
    angerechnet wird?

    Bitte § Kopieren, weil ich eine e-mail schreiben muss.

    Lg Werner

    #71946
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Werner!

    Ja!
    Da gibt’s leider keine Paragraphen, weil das Dienstverhältnis während des Mutterschutzes ja aufrecht ist und das MSchG keine Bestimmung darüber enthält, dass der Mutterschutz nicht anzurechnen wäre (im Gegensatz zur Bestimmung zur Karenz, siehe dazu § 15f Abs. 1 MSchG).

    LG

Ansicht von 2 Beiträgen – 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.