Schutzfrist

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  • #62649
    a.wolfrum
    Teilnehmer

    Eine Dienstnehmerin hat vor ihrer Schutzfrist Urlaub konsumiert. Vorgesehener Anfang der Schutzfrist: 10.5.
    Doch bereits am 4.5. hat sie entbunden.
    Damit beginnt die Schutzfrist am 4.5.
    Wie lange dauert sie? Frühgeburt, d. h. 12 Wochen, bzw. 16 Wochen – 8+8 ? Die WGKK hat beide Informationen gegeben, einmal mir und einmal dem DG.
    Ich würde gerne wissen, wer dann die Bestätigung über Entbindung bzw. über die Dauer der Schutzfrist dem DG gibt – eine Information lautet, nur die Dienstnehmerin bekommt eine Bestätigung, die sie dem DG zeigt. Der DG hat aber die Information bekommen, dass er eine Meldung direkt von der WGKK bekommt.
    Da es „meine erste Schwangere“ ist und bei jeder Stelle der WGKK bekomme ich eine andere Information, bitte ich um Aufklärung.
    Und: welche Stelle bei der WGKK ist eigentlich hier zuständig?

    #66802
    Heidi
    Teilnehmer

    hallo wolfram!

    die dienstnehmerin hat auf 16 wochen schutzfrist anspruch. der anspruch wird ohne entbindungstag gezählt. da sie keinen mutterschutz konsumiert hat verbleiben max. diese 16 woche nach der geburt.

    lt ortner-buch – „ist eine Verkürzung der Achtwochenfrist vor der Entbindung eingetreten, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß der Verkürzung, höchstens jedoch auf sechzehn Wochen.“

    Die Schutzfrist mit 12 Wochen findet nur Anwendung, wenn die Dienstnehmerin schon eine Schutzfrist konsumiert hat, aber zb. das Kind vor der 37 Woche entbunden wird. Dann hat die Dienstnehmerin nachher 12 Wochen Anspruch.

    Beispiel:

    DN hat bereits 2 Wochen Schutzfrist konsumiert – Entbindung in der 35 Woche – nachher 12 Wochen Schutzfrist ➡ also insgesamt 14 Wochen.

    ich hoffe, ich konnte helfen.

    lg heidi

    #66808
    a.wolfrum
    Teilnehmer

    Danke.
    Ich verlasse mich auf die 16 Wochen und warte eine Meldung entweder von der DN oder von der WGKK ab.
    Aber die Schutzfrist beginnt am Tag der Entbindung; der Tag der Entbindung wird eingerechnet. Da diesmal die Sachbearbeiterin direkt bei der Versicherungsnummer der Angestellten nachgesehen hat und die WGKK bereits die Information über die Entbindung hat, muss ich mich darauf verlassen – und den 4. 5. nicht mehr bezahlen.

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