Schmutzzulage Tierarzt

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  • #66051
    Alex69
    Teilnehmer

    Liebes Forum!
    Beim Mindestlohntarif für angestellte Tierärzte ist eine Schmutzzulage von derzeit EURO 73,82 vorgesehen. Darf ich diese Zulage SV- und Lohnsteuerfrei abrechnen?
    Wenn ja, gibt es irgendwelche Vorschriften dazu (Aufzeichnungspflicht,…). Ich habe keine Literatur dazu gefunden.
    Ich bitte um eure Hilfe.

    #74280
    the brain
    Mitglied

    Hallo Alex,

    wenn´s hart auf hart geht wird der Prüfer die Aufzeichnungen oder einen Nachweis verlangen, dass eine wesentliche Verschmutzung für die ganze Zeit vorliegt.
    Wird wohl nicht so sein. Denn, wenn
    er/sie ein süßes Kätzchen entwurmt wird er wohl nicht schmutzig werden
    er/sie ein Kälbchen bei der Geburt unterstützt dann eher schon
    Also Aufzeichnen, wann und wie er/sie verschmutzt wird und diesen Anteil dann SV frei abrechnen.
    Ich denke, das Ganze wird wohl nicht so einfach sein und ich selbst würde es SV pflichtig abrechnen.
    Die Steuerfreiheit nach $ 68/1 ist meiner Meinung kein Problem.
    lg
    hubert k.

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