Sachbezug privater Internetzugang + TV

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  • #64264
    D_Doris
    Teilnehmer

    Liebe Formunsteilnehmer,
    ich habe das Problem, dass ein DG seinen DN die gesamte Chello-Rechnung zahlt weil Sie auch von zu Hause aus arbeiten. Bei den meisten ist aber in der Abrechnung auch der Telekabelanschluss dabei.
    Meiner Meinung wäre hier zumindest anteilsmässig für den TV-Anschluss ein Sachbezug anszusetzen…oder wie seht ihr das? Der Sachbezug für den Internetanschluss (Chello ist ja sozusagen eine Standleitung und kann nicht genau dem betrieblichen oder privaten Bereich zugeordnet werden) ist ja noch immer strittig oder?
    Danke im Voraus für Eure Anregungen!
    Doris

    #70469
    Martin
    Teilnehmer

    hallo doris!

    folgende meinung die ich vor 2 jahren vom finanzamt bekommen habe:
    wenn datenpakete zur und von der firma gesendet werden, steht dies in keiner relation zu einem all inklusive internetpaket bei einem festnetzanschluß.
    es ging hier um einen vertreter, welcher word und excel dateien 1-2 x pro woche zur firma sendet. – ein paar kb.
    FA war der meinung, dass der private vorteil überwiegt.
    es ist wie bei einem von der firma bezahlten festnetzanschluß: = pauschaler spesenersatz ist lst-pflichtig soferne nicht 100% betrieblich und dies nachweisbar. (wie pkw mit fahrtenbuch)
    empfehle dir deshalb eine §90 anfrage an dein betriebsfinanzamt.

    M.E. sollte ein mobiler internetanschluß zu keinem sachbezug führen. begründung: moblitelefone mit betrieblicher nutzung begründen auch keinen sachbezug.

    #70878
    Martin
    Teilnehmer

    ich präzisiere:
    es sollte ein mobiler internetanschluß sein, welcher vom dienstgeber bezahlt wird. dieser sollte kein vorteil aus dem dienstverhältnis sein. (weil wie diensthandy zu behandeln)

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