Sachbezug Dienstwohnung – Öffnungsklausel

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    Beiträge
  • #64261
    jeanny
    Teilnehmer

    Hallo!
    Habe wieder einmal eine Frage. Gilt die Öffnungsklausel für Mietwohnungen und für Wohnungen im Eigentum? Bilde mir ein das bei einem Seminar gesagt wurde, dass diese für beide Varianten gilt. Habe das mit dem Online Sachbezugsrechner durchgespielt, aber bei Mietwohnungen wird die Öffnungsklausel nicht gerechnet.

    Kann mir bitte jemand helfen??

    lg
    Jeanny

    #70446
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Jeanny!

    Das gilt auch meines Wissens nur für Wohnungen, die im Eigentum des DG stehen, weil man bei der „Mietvariante“ sowieso den echten Vergleich hat.

    LG

    #70453
    HetfleischM
    Teilnehmer

    hallo Jeanny

    ich gebe Roland recht. so habe ich das auch verstanden und bis jetzt angewendet.
    lg
    Manuel

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