Sachbezug

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  • #62327
    Anonymous
    Teilnehmer

    Wir haben zwei Arbeitnehmer, die abwechselnd einen Firmen-PKW für die Fahrt nach Hause verwenden. Wie soll ich für die Beiden den Sachbezug ermitteln?
    Auf eine Antwort freut sich
    Mariette

    #66187
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Mariette!

    Habe dir die Randziffer 184 aus den LSt-Richtlinien hereinkopiert:

    RZ 184:

    Wird das arbeitgebereigene Kfz mehreren Arbeitnehmern zur gemeinsamen Nutzung (Fahrgemeinschaft) zur Verfügung gestellt, ist der Sachbezugswert „einmal“ zu ermitteln und nach Maßgabe des Ausmaßes der Teilnahme an der Fahrgemeinschaft zwischen den teilnehmenden Arbeitnehmern aufzuteilen (VwGH 20.12.1994, 94/14/0131).

    LG Roland

    #66188
    Anonymous
    Teilnehmer

    Liebe Mariette, lieber Roland,

    Wenn Ihre Arbeitnehmer wirklich abwechselnd ein und denselben Firmen-PKW benützen (heute der AN A, morgen der AN B), gilt die Antwort der Vorfrage.
    Benützen Ihre Arbeitnehmer gemeinsam in Form einer Fahrgemeinschaft den Firmen-PKW (der AN A fährt bis zu seiner Wohnung, ab da fährt AN B weiter), dann gilt die Antwort von Roland.

    Liebe Grüße
    W.Ortner

    #66189
    Anonymous
    Teilnehmer

    Die „Antwort auf die Vorfrage“ ist leider im „All“ verschwunden. Ich gebe sie daher nochmals: Wenn heute der AN A, morgen der AN B usw. denselben Firmen-PKW privat nutzen, ist bei beiden AN der volle bzw. der halbe Sachbezug (abhängig von den privat gefahrenen Km) anzusetzen

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