Sachbeschädigung

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    Beiträge
  • #63229
    sigrid72
    Mitglied

    2 DN waren bei der Reparatur eines Baggers beschäftigt. Der eine DN hat dabei unabsichtlich mit einem Werkzeug die Brille das anderen DNs beschädigt. Wer zahlt nun die neue Brille?
    Vielleicht hatte schon mal jemand einen ähnlichen Fall???

    Lg von Sigrid

    #68193
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Sigrid!

    „So“ einen Fall hatte ich noch nicht. Aber:
    Hätte der Dienstnehmer fremdes Eigentum beschädigt, hätte der DG zahlen müssen und sich unter Beachtung des Dienstnehmerhaftpflichtgesetz beim DN regressieren können.

    Analog hierzu sehe ich ebenfalls einen Anspruch an den Dienstgeber.

    Ob der DG vom Verursacher (einen Teil) eine Kostenbeteiligung fordern kann, sagt das DNHG. (kein Verschulden, entschuldbare Fehlleistung, leichte- grobe Fahrlässigkeit, Vorsätzlichkeit)

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