Ruhepause

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  • #64591
    Michaell
    Teilnehmer

    Hallo liebes Team!
    Laut AZG §11. (1) Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, so ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen.
    Nach unserem Verständnis bedeutet dies: Wenn die Gesamtdauer der Arbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt, ist die AZ durch eine Pause vom mind. 30 Min. zu unterbrechen, egal wann die Pause gemacht wird.
    Wäre damit dieses Beispiel erlaubt?
    Arbeitszeit: 8-16 Uhr, Pause: 15-15:30 Uhr

    Uns ist schon klar, dass diese Pausenregelung wenig Sinn macht, wäre sie aber erlaubt?

    Vielen Dank für eure Anworten.

    #71163
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Michaell!

    Nach 6 Stunden ist die Pause abzuhalten.
    Siehe auch Originaltext aus Rauch: „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“:
    Nach § 11 Abs. 1 AZG ist nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren (ausnahmsweise sind nach § 11 Abs. 1 AZG auch 3 x 10 Minuten oder 2 x 15 Minuten zulässig). Ruhepausen sind keine Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 Z 1 AZG).

    LG

    #71164
    Michaell
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Vielen Dank für deine Antwort.
    Das war bisher auch unsere Meinung. Spt. nach 6 Stunden wurde eine Pause abgehalten.
    Vor kurzem haben wir diese Reglung hinterfragt, den Gesetzestext könnte man ja auch anders interpretieren …
    Eigentlich war es eher eine theoretische Frage, in der Praxis macht es ja sowieso keinen Sinn.

    Liebe Grüße
    Michaell

    #71168
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Michaell!

    Den Gesetzestext könnte man ja tatsächlich anders interpretieren – ist schon manchmal interessant!

    LG

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