Rückforderung Reisekosten

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  • #64296
    Birgit1
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ein Dienstnehmer hat Reisekosten geltend gemacht, die auch vom DG ausbezahlt wurden. Durch eine GPLA Prüfung ist der DG drauf gekommen, dass teilweise tatsächlich gar keine Dienstreisen getätigt wurden. Kann der DG diese fälschlich ausbezahlten Reisekosten wieder zurückfordern? Oder zumindest die von der GPLA Prüfung nachzuzahlende Lohnsteuer?

    Vielen Dank!

    #70526
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Birgit!

    Ich weiß gar nicht, was ich mit diesem DN machen würde ….. 🙁

    Die Lohnsteuer ist auf alle Fälle regressfähig, die Reisekosten selbst nach Beurteilung von Verfalls- bzw. Verjährungsbestimmungen.

    LG

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