Rückerstattung Arbeitslosenversicherungsbeiträge

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    Beiträge
  • #63271
    PSCH
    Teilnehmer

    Hallo an alle Forumsmitglieder!

    Eine Frage, ich habe gelesen, dass die Auszahlung der ALV-Beiträge an den Arbeitnehmer auf dem Lohnkonto aufscheinen muss.

    Gibt es hierzu irgendwelche Vorgaben, wo diese am Lohnkonto aufscheinen muss?

    Liebe Grüße
    PSCH

    #68384
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Gezahlter Arbeitslohn und Pflichtbeiträge müssen laut Lohnkontenverordnung am Lohnkonto aufscheinen.

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