Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gibt es für die anteilige Umrechnung des Resturlaubs bei Wechsel von 4-Tage-Woche auf 5-Tage-Woche rechtliche Vorschriften oder tarifliche Vereinbarungen? Kann man das – außer im „Großen Ortner“ – sonst noch irgendwo nachlesen? Gibt es entsprechende Gesetze dazu? Wenn ja, wo?
Ich frage deswegen so genau danach, weil alle verantwortlichen Stellen in unserer Firma nur einer 1:1-Übernahme des alten Resturlaubs, in diesem Fall 9 Tage (entstanden während 4 Tagen Arbeit pro Woche), in die 5-Tage-Woche zustimmen.
Meinen Wunsch nach einer anteiligen Aufstockung auf 11,25 Tage (9 x 5 : 4 = 11,25) steht man total verständnislos und teils verärgert gegenüber…
Warum kann das keiner nachvollziehen, keiner verstehen?
Einem Arbeitnehmer, der aus seiner 5-Tage-Woche-Tätigkeit noch 30 Tage (5 Wochen) Resturlaub hat und auf einen 2-Tages-Job wechselt, stehen doch auch nicht plötzlich 15 Wochen Resturlaub zu.
Für eine Antwort schon jetzt lieben Dank.
Gruß
Kerstin