Start › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Resturlaubsverrechnung von 4- auf 5-Tage-Woche
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Roland aktualisiert.
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5. Februar 2008 um 16:18 Uhr #63583
Kerstin
TeilnehmerHallo und guten Tag,
Seit 2000 arbeite ich an 4 Tagen pro Woche – ab 1. Februar 2008 darf ich an 5 Tagen pro Woche arbeiten.
Bisher habe ich 24 Tage Jahresurlaub (für 4-Tage-Woche – entsprechend 30 Tagen Jahresurlaub bei 5-Tage-Woche) gehabt.
Meine Frage nun ist:
Aus 2007 habe ich einen Resturlaubsanspruch von 7 Tagen, für den Monat Januar 2008 stehen mir auch 2 Tage Urlaub zu = 9 Tage Resturlaub per 31. Januar 2008.
Diese 9 Tage sind meiner Meinung nach nun anteilig umzurechnen auf die 5-Tage-Woche.
Rechnung: 9 x 5 : 4 = 11,25 Tage, ja?
Stimmt das so? Wären dann 11 Tage (abgerundet), 11 1/4 Tage oder 12 Tage (aufgerundet) als Resturlaub für mich gutzuschreiben?
Im Voraus vielen Dank für eine Antwort.
Liebe Grüße
Kerstin5. Februar 2008 um 20:29 Uhr #68984Roland
TeilnehmerHallo Kerstin!
Die Berechnung ist jedenfalls korrekt.
Bei der Rundung gibt es in diesem Sinne keine gesetzliche Vorgabe, nur Anhaltspunkte aus anderen Gesetzen und die sprechen von einer Aufrundung auf volle Tage (sofern der Urlaub konsumiert wird).
Verwaltet kann der Urlaub m.E. auch mit 11,25 Tagen werden.LG
7. Februar 2008 um 14:10 Uhr #68989Kerstin
TeilnehmerVielen Dank für die schnelle Antwort.
Gibt es für die anteilige Umrechnung des Resturlaubs bei Wechsel von 4-Tage-Woche auf 5-Tage-Woche rechtliche Vorschriften oder tarifliche Vereinbarungen? Kann man das – außer im „Großen Ortner“ – sonst noch irgendwo nachlesen? Gibt es entsprechende Gesetze dazu? Wenn ja, wo?
Ich frage deswegen so genau danach, weil alle verantwortlichen Stellen in unserer Firma nur einer 1:1-Übernahme des alten Resturlaubs, in diesem Fall 9 Tage (entstanden während 4 Tagen Arbeit pro Woche), in die 5-Tage-Woche zustimmen.
Meinen Wunsch nach einer anteiligen Aufstockung auf 11,25 Tage (9 x 5 : 4 = 11,25) steht man total verständnislos und teils verärgert gegenüber…
Warum kann das keiner nachvollziehen, keiner verstehen?Einem Arbeitnehmer, der aus seiner 5-Tage-Woche-Tätigkeit noch 30 Tage (5 Wochen) Resturlaub hat und auf einen 2-Tages-Job wechselt, stehen doch auch nicht plötzlich 15 Wochen Resturlaub zu.
Für eine Antwort schon jetzt lieben Dank.
Gruß
Kerstin8. Februar 2008 um 22:49 Uhr #68994Roland
TeilnehmerHallo Kerstin!
Gesetzlich ist leider nichts definiert.
Auch eine definitve Judikatur kenne ich dazu nicht.
Es handelt sich dabei aber um eine allgemein gültige Rechtsansicht, die von führenden PV-Experten vertreten wird.
Wenn du den „Ortner“ hast, ist das sicher eine „herzeigbare“ Argumentation.LG
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