Probezeit – Urlaubsanspruch?

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  • #65846
    blumentopf
    Teilnehmer

    Hallo liebes Team,

    könntet ihr mich vielleicht kurz beraten hier:

    Ich habe eine neue Stelle angetreten am 25.08. und am letzten Tag der Probezeit gekündigt. Mein Arbeitgeber und ich haben dann vereinbart, dass zur Überbrückung bis er einen Ersatz hat oder bis ich eine neue Stelle gefunden habe, ich bleibe. Jetzt habe ich Aussicht auf eine neue Stelle am 01.11. und habe meinen Arbeitgeber benachrichtigt, dass ich am 31.10. gehe.
    Wie würde das mit den Urlaubstagen aussehen? Hätte ich Anspruch auf Urlaubstage während der Zeit, die ich gearbeitet habe? Wenn ja, könnte ich theoretisch die Urlaubstage nehmen bevor ich aufhöre?

    Vielen Dank im Voraus!

    #73969
    thirsty
    Mitglied

    Hallo!

    Der Anspruch auf Urlaub besteht natürlich. Für den Zeitraum 25.08. bis 31.10. kommen da 4,66 Tage zusammen.
    Die Konsumation vom Urlaub ist theoretisch möglich, der Urlaub muss aber einvernehmlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmt werden. Einseitiger Urlaubsantritt ist nur in Ausnahmefällen möglich (vgl § 8 AngG). Sollten die Urlaubstage nicht konsumiert werden, werden die in Form einer Urlaubsersatzleistung ans Dienstverhältnis angehängt, gehen also nicht verloren.

    LG
    thirsty

    #73970
    blumentopf
    Teilnehmer

    Super! Danke für die Hilfe thirsty!

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