Präsenzdienst

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    Beiträge
  • #63094
    ulrike
    Mitglied

    Liebe Forumteilnehmer!

    Weiß jemand ob für die Stellung beim Bundesheer diese Tage ( 1,5 Tage)als Sonderurlaub zu behandeln ist?
    „sonstige Arbeitsverhindung aus wichtigen Gründen“

    Vielen Dank

    #67890
    andrea78
    Teilnehmer

    Liebe Ulrike!

    Die Stellungspflicht männlicher Arbeitnehmer – also die „Musterung“ – ist durchwegs als Verhinderungs anerkannt.

    Also ja = ein sonstiger wichtiger Hinderungsgrund

    LG Andrea

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