Pfandrecht der Gläubiger – Übernahme lt. AVRAG

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  • #62544
    Bina
    Teilnehmer

    Bitte um Hilfe!!

    DN hat mehrer Exekutionen – wurde mit 1.1.2006 in neu gegründete GmbH lt. AVRAG übernommen.

    Geh ich richtig in der Annahme dass die Exekutionen in ihren bestehenden Rängen aufrecht bleiben ?

    Einer der Betreibenden Gläubiger hat nachdem er vom Betriebswechsel der DN verständigt wurde, sofort eine neue Bewilligung der Gehaltsexekution, an den neuen DG gesendet.

    Nun habe ich ein Schreiben dieses Betr.Gläubigers erhalten, er würde gerne wissen: wie die Vorpfändungen rechtsverbindlich begründet wurden!!??? ❓

    Meinte dieser er rückt automatisch an 1. Stelle wenn er eine neue Bewilligung an den neuen DG sendet ?

    Bitte um Rat !!!!
    DANKE!

    #66600
    Poldi
    Teilnehmer

    Liebe Bina,

    zur Frage, ob Pfändungen im Falle eines AVRAG-Betriebsübergangs mitwandern oder erlöschen, gibt es – wie leider so oft in der Personalverrechnung – unterschiedliche Rechtsansichten. Der überwiegende Trend dürfte aber in die Richtung gehen, dass die Pfändungen „mitgenommen“ werden (Argument: § 3 AVRAG: „mit allen Rechten und Pflichten“; und Pfändungen sind nun mal – sehr lästige – Pflichten!!!).

    Möchte man sich im konkreten Fall 100%ig absichern, wird ein Feststellungsantrag gemäß § 292k Abs 1 Z 3 EO beim Exekutionsgericht anzuraten sein (kurze Schilderung des Sachverhalts und Antrag, dass das Gericht feststellen möge, ob die beim Betriebsvorgänger bestehenden Pfändungen durch den Betriebsübergang bei der neu gegründeten GmbH wirksam begründet wurden). Bis zur Entscheidung des Gerichts kann man die pfändbaren Beträge zurückhalten (Rechtsgrundlage: § 292k Abs 1 Z 3 und Abs 2 Exekutionsordnung).

    Schöne Grüße,
    Poldi

    #66795
    Lisa
    Teilnehmer

    Liebe Bina, lieber Poldi,

    ja ich kann dem zuletzt Gesagten nur zustimmen. Es gibt zu dem Thema unterschiedliche Ansichten. Vom Hörensagen weiß ich, dass in einem konkreten Fall in Wien schon mal der automatische Übergang der Pfändungen bei Betriebsübergang vom Gericht bejaht wurde. Österreichweite Erfahrungen habe ich dazu aber keine.

    Schönen Tag noch,
    Lisa

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